HypZert-Zertifizierung
Die Sachverständigen der IntEx Valuation GmbH sind von der HypZert GmbH zertifiziert. Die HypZert-Zertifizierung ist nach ISO/IEC 17024 von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) akkreditiert und somit weltweit anerkannt.
Im Rahmen der HypZert-Zertifizierung weisen Sachverständige regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber der Zertifizierungsstelle nach. Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht, beispielsweise durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben und durch Fachgespräche.
Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf fünf Jahre begrenzt. Danach muss der Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung nachweisen.
Mit der HypZert-Zertifizierung haben die Gutachter auch besondere Kenntnisse in der Beleihungswertermittlung nachgewiesen. Dadurch erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen, die an Gutachter nach §6 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) gestellt werden.
„Die Anforderungen an Gutachter und Gutachten haben in den letzten Jahren stetig zugenommen, Gutachter werden regelmäßig mit komplexen Fragestellungen konfrontiert und Fehleinschätzungen können zu hohen finanziellen Schäden führen. Eine gediegene Aus- und Weiterbildung ist daher neben Erfahrung und persönlicher Eignung unverzichtbar.“
Maarten Fijnaut – Geschäftsführer
Die HypZert GmbH und die von ihr ausgestellten Zertifikate werden von zahlreichen in- und ausländischen Institutionen anerkannt:
Im Februar 2004 wurde mit dem Appraisal Institute, Chicago/USA, eine der weltweit anerkannt führenden Organisationen Immobilien-Sachverständiger, ein Kooperationsabkommen geschlossen. Darin erkennt das Appraisal Institute u.a. die hohe Qualität zertifizierter Sachverständiger der HypZert an.
Mit Schreiben vom 7. September 1999 sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Qualifikation zertifizierter Sachverständiger im Rahmen der Großkreditrichtlinie dann als gegeben an, „…wenn die Immobiliengutachter die Voraussetzungen für die Zertifizierung bei der HypZert GmbH erfüllen.“
Als eines der ersten Unternehmen der Branche wurde die HypZert GmbH für ihren Zertifizierungsbereich „Beleihungswertermittlung“, heute „CIS HypZert (F)“, nach ISO/IEC 17024 von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) akkreditiert. Die Akkreditierung der HypZert ist gültig bis zum 05.01.2018 und läuft unter der Akkreditierungsnummmer D-ZP-16042-01-01.
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden Immobiliengutachten zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach HypZert durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.
Im Oktober 2012 haben die RICS London und Deutschland zusammen mit HypZert/vdp eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding) geschlossen, welches die gegenseitige Anerkennung und Zusammenarbeit unterstreicht. Gemeinsames Ziel ist die Erhöhung der Wertermittlungsstandards in der Immobilienwirtschaft.
TEGoVA – The European Group of Valuers‘ Associations – hat ein Siegel entwickelt, welches die Qualität der Arbeit von Immobilienbewertern über die einzelnen Länder hinaus vergleichbar machen soll. Gutachter und Sachverständige, die bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen, erhalten den Titel „Recognised European Valuer“, kurz „REV“. Immobiliengutachter/innen HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke erfüllen in jeglicher Hinsicht diese Anforderungen und dürfen sich Recognised European Valuer nennen.
Quelle: HypZert GmbH